Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der Autobahn
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.1994 - Aktenzeichen 27 U 219/93
DRsp Nr. 1995/4040
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der Autobahn
Kommt ein PKW auf der Autobahn aufgrund unklarer Verunreinigungen oder von Hindernissen ins Schleudern und bleibt er auf dem Seitenstreifen an der Leitplanke liegen und wird der Fahrer von einem Fahrzeug erfasst, als er ein Warndreieck aus dem Kofferraum holen will, um die Unfallstelle abzusichern, so trifft ihn ein Mitverschulden von 1/3 wegen vorwerfbarer Selbstgefährdung.