Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.07.1978 - Aktenzeichen 1 U 242/77
DRsp Nr. 1994/11551
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger
Überquert ein Fußgänger eine aus mehreren Fahrspuren bestehende Fahrbahn und kommt es zu einer Kollision mit einem von links herannahenden PKW, so trifft dem Fußgänger ein hälftiges Mitverschulden, wenn er schon vor der Fahrbahnmitte das Augenmerk nur auf den von rechts herannahenden Verkehr gerichtet hat.