Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige Richtungsfahrbahn überquerenden Fußgänger
KG, Urteil vom 05.11.1981 - Aktenzeichen 12 U 2035/81
DRsp Nr. 1994/7938
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige Richtungsfahrbahn überquerenden Fußgänger
Überquert ein Fußgänger eine dreistreifige Richtungsfahrbahn vom Mittelstreifen aus und bleibt er auf dem mittleren Fahrstreifen stehen, um dann auf den Mittelstreifen zurück zu kehren und kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so ist angesichts des erheblichen Mitverschuldens des Fußgängers eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.