Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf den Gehweg fahrenden Radfahrer
OLG Hamm, vom 23.05.1986 - Aktenzeichen 9 U 245/85
DRsp Nr. 1992/8970
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf den Gehweg fahrenden Radfahrer
Fährt ein Radfahrer vom Gehweg einer Vorfahrtstraße über den Einmündungsbereich einer Nebenstraße und kommt es zu einer Kollision mit einem wartepflichtigen Fahrzeug, so trägt der Radfahrer die alleinige Haftung.