I. Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien wird das Endurteil des Landgerichts Dresden vom 12.11.2013 unter jeweiliger Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wie folgt
a b g e ä n d e r t :
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.254,64 € zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.06.2013 zu bezahlen.
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