I. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung derselben im Übrigen - das am 30. Juni 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, über die erstinstanzlich zuerkannten Beträge hinaus
1. an den Kläger als Schadensersatz weitere 1.578,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 4. September 2014 zu zahlen,
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