1. Die Erstberufung der Klägerin und die Zweitberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 55%, die Beklagten als Gesamtschuldner 45%.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls, welcher sich am XX.XX.2009 in M. ereignete, aus übergegangenem Recht ihres in Folge des Verkehrsunfalls verstorbenen Ehemanns (im Folgenden: der Geschädigte) auf Schadensersatz in Anspruch.
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