1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil und Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.04.2014 (Aktenzeichen
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden in Höhe von 75 v. H. zu ersetzen, die dieser auf Grund des Unfallereignisses vom 29.08.2011 entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit nicht ein Übergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte stattgefunden hat.
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