Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem rechts unberechtigt auf einer Busspur fahrenden Fahrzeug
KG, Urteil vom 05.06.2000 - Aktenzeichen 12 U 9266/98
DRsp Nr. 2004/1313
Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem rechts unberechtigt auf einer Busspur fahrenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines nach rechts abbiegenden Fahrzeugs mit einem rechts davon unberechtigt auf einem Sonderstreifen fahrenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Rechtsabbiegers gerechtfertigt.