Auf die Berufung des Klägers vom 28.09.2020 wird das Endurteil des LG München I vom 21.08.2020 (Az.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger 2.820,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
II.Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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