Auf die Berufung der Klägerin vom 29.12.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 01.12.2020 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.651,33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.04.2019 sowie weitere 480,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.08.2019 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 4 % und die Beklagten samtverbindlich 96 %; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 10 % und die Beklagten samtverbindlich 90 %.
3. 4. 5.
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