Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einer Gruppe im Rahmen des Dienstsports laufender Polizeibeamter
OLG Celle, vom 05.02.2002 - Aktenzeichen 14 U 53/02
DRsp Nr. 2008/13545
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einer Gruppe im Rahmen des Dienstsports laufender Polizeibeamter
»1. Zur Haftung eines Rennradfahrers, der auf einem Radweg mit joggenden Polizeibeamten im Rahmen des Dienstsports kollidiert.«2. Kollidiert ein Rennradfahrer bei leichtem Regen mit profilloser Bereifung und einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h auf einer Kreuzung eines Radweges mit einem Gehweg mit einem Jogger, so haftet er für die Folgen des Unfallgeschehens allein.