Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf dem Radweg
LG Hannover, Urteil vom 16.09.1994 - Aktenzeichen 8 S 72/94
DRsp Nr. 1996/3884
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf dem Radweg
Ein Fußgänger, der einen Radweg betritt, obwohl er einen bereits entgegen der Fahrtrichtung herannahenden Radfahrer gesehen hat, hat sich im Falle eines Unfalles ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen zu lassen. Er darf nicht darauf vertrauen, daß der Radfahrer ihn beachten wird.