Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Straßenbahn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.1986 - Aktenzeichen 1 U 79/85
DRsp Nr. 1994/9136
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Straßenbahn
Kommt es zu einer Kollision eines bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden PKW mit einem die Kreuzung räumenden Straßenbahn des Querverkehrs, so haftet der PKW in vollem Umfang, da er ohne Sicht in die Kreuzung eingefahren ist und der Straßenbahn als sog. Kreuzungsräumerin den Vorrang zu gewähren hatte.