Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Schafherde
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 2 S 10225/93
DRsp Nr. 1998/12079
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Schafherde
1. Hat ein Schäfer seine Schafherde bei guter Sicht und weithin einsehbarer Straßenführung seine Schafherde über eine Bundesstraße geführt und kommt es zu einer Kollision eines PKW-Fahrers mit Tieren aus der Herde, so haftet der Schäfer nicht aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung, da diese nur typische Tiergefahren erfasst und nicht eingreift, wenn das Tier vom menschlichen Willen geführt wird.2. Der Schäfer haftet aber deliktisch, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dies ist unter den beschriebenen Umständen nicht der Fall.