I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.07.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.700,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.000 € vom 15.06.2017 bis zum 16.10.2017, sowie aus 1.000 € vom 17.10.2017 bis zum 27.02.2018, sowie aus 2.781,17 € vom 28.02.2018 bis zum 27.08.2018, sowie aus 3.700,54 € seit dem 28.08.2018 zu zahlen.
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