Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden Motorradfahrers; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Querschnittslähmung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 1 U 218/90
DRsp Nr. 1995/1494
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden Motorradfahrers; Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Querschnittslähmung
1. Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit einem überholenden Motorradfahrer, so haftet der PKW allein.2. Erleidet ein 33-jähriger Mann als Unfallfolge eine Querschnittslähmung unterhalb des Halswirbels C3, so ist ein Schmerzensgeld von 450.000 DM [EUR 225.000] und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 750 DM [EUR 375,00] angemessen.Bemessung des Schmerzensgeldes für besonders schwere Dauerschäden (hier: Querschnittslähmung) mit einem hohen Kapitalertrag und einer späteren Rente.