Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich über die Straße laufenden neun Jahre alten Kind; Höhe des Schmerzensgeldes bei Prellung des linken Unterschenkels und Zahnverletzung
AG Hildesheim, Urteil vom 02.11.1994 - Aktenzeichen 18 C 420/94
DRsp Nr. 1995/9484
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich über die Straße laufenden neun Jahre alten Kind; Höhe des Schmerzensgeldes bei Prellung des linken Unterschenkels und Zahnverletzung
1. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein 9-jähriges Kind weiß, dass es nicht die Straße überqueren darf, ohne sich davon überzeugt zu haben, ob sich ein Fahrzeug nähert.Kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so trifft das Kind ein Mitverschulden von 2/3.2. Bei Prellung des linken Unterschenkels und einer eine ärztliche Behandlung über einen längeren Zeitraum erfordernder Zahnverletzung ist unter Berücksichtigung einer Mithaftungsquote von 2/3 ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 DM angemessen.