LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 4652/84
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes
OLG München, Urteil vom 07.10.1986 - Aktenzeichen 5 U 1608/86
DRsp Nr. 1998/15495
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes
»1. Das Sonderrecht eines geschlossenen Panzerverbands mit Befreiung von den Vorschriften der StVO gemäß § 35StVO entbindet die Führer der einzelnen Kolonnenfahrzeuge nicht von der Sorgfaltspflicht des § 35 Abs. 8StVO, wenn die Kolonne unter Inanspruchnahme des Vorrangs eine - nicht abgesicherte - Kreuzung mit einer an sich bevorrechtigten Straße überquert.«2. Hälftige Schadensteilung bei Kollision mit einem an sich bevorrechtigten PKW und einem Abstand zwischen den Fahrzeugen des geschlossenen Verbandes von 75 Meter.