B. Der BGH hat die Revision des Kl. durch Beschluß vom 13.10.1992 - VI ZR 63/92 - nicht angenommen.
C. 1. Einem Pkw-Fahrer ist die Vorbeifahrt an den in seiner Fahrtrichtung haltenden Kraftfahrzeugen auf einer 6 m breiten Straße nur dann verwehrt, wenn er Gegenverkehr wahrnehmen kann.
2. Zu rechts parkenden Fahrzeugen darf ein Kraftfahrer auch auf einer nur 6 m breiten Straße einen Abstand von 1 m halten, wenn diese in unterschiedlich weitem Abstand von der Bordsteinkante abgestellt sind.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|