Auf die Berufung der Klägerin vom 26.10.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 26.09.2016 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 24.649,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2015 zu zahlen.
3.Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits (erster Instanz).
II.Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
III.Die Anschlussberufung der Beklagten vom 07.11.2016 gegen das vorgenannte Endurteil des LG München I wird zurückgewiesen.
IV.Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens.
V. VI.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|