1. Auf die Berufung des Klägers vom 11.11.2009 wird das Endurteil des LG München 1 vom 01.10.2009 (-
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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