I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.9.2021 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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