Auf die Berufung der Beklagten vom 19.02.2021 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 04.02.2021 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.596,48 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.12.2020 sowie weitere 78,90 € zu zahlen.
2Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 71 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 29 % zu tragen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.596,48 € festgesetzt.
A.
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