I. Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 04.11.2016 (Aktenzeichen
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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