Am Gründonnerstag, dem 26. März 1959, gegen 19.20 Uhr kam es auf der Bundesautobahn bei H. in der Nähe des Kilometersteins 517,5 zu einem Verkehrsunfall. Es war dunkel. Der Kläger fuhr mit seinem mit 28 t Steinen beladenen Lastzug mit etwa 50 km/h südwärts in Richtung K. Wegen einer 600 m südlich der Unfallstelle befindlichen Baustelle bestand Überholverbot, beginnend 178 m vor der Unfallstelle. Es herrschte starker Osterverkehr, der sich in Kolonnen fortbewegte.
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