Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug
AG Schweinfurt, vom 26.04.2000 - Aktenzeichen 2 C 1582/99
DRsp Nr. 2008/13768
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug
Überholt ein Fahrzeug zwei Fahrzeuge in einem Zug und übersieht es dabei, dass ein Kraftfahrer seine Absicht, links abzubiegen, deutlich angezeigt hat, so ist im Falle einer Kollision eine Schadensverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Überholers angemessen.