1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28.11.2013 (Aktenzeichen
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin weitere 46.000 € als Teilschmerzensgeld für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis zum 07.11.2013 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2011 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 344,72 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2011 zu zahlen.
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