Auf die Berufung der Klägerin vom 20.02.2020 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 04.02.2020 (Az. 7 O2877/18) in Nr. 1 und 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
a)an die Klägerin 426,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.08.2018 zu zahlen
b)an die V. B. 8.076,56 € für Schadensnummer KRK...22; Versicherungsnehmerin B. B., auf deren Konto bei der B. LB IBAN: ... 54 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.08.2018 zu zahlen
c)außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 603,90 € an die A. Rechtsschutz-Service GmbH auf das Konto der DZ-Bank B. ... 70 unter Schadensnummer ...30 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. II. III. IV.
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