Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug des Gegenverkehrs
OLG Zweibrücken, vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 1 U 135/99
DRsp Nr. 2008/13633
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug des Gegenverkehrs
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, wenn letzteres zwar die an der Unfallstelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschritten hat, dies für den Linksabbieger bei klarer Sicht aber erkennbar war.