Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug
KG, vom 04.09.2000 - Aktenzeichen 12 U 4373/99
DRsp Nr. 2008/13541
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug
»Fährt ein Kraftfahrer innerorts bei Dunkelheit mit mindestens 100 km/h - statt erlaubter 50 km/h - auf eine Kreuzung zu, an der die Lichtzeichenanlage für ihn grünes Licht abstrahlt, und kommt es dort mit einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr zu einer Kollision, so haftet Letzterer nach einer Quote zu einem Drittel (zum Verschulden des Linksabbiegers).«