Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
OLG Hamm, vom 20.06.1994 - Aktenzeichen 13 U 41/94
DRsp Nr. 1995/9742
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
»1. Der Linksabbieger ist für die gefahrlose Durchführung seines Abbiegevorgangs verantwortlich.2. Muß der Linksabbieger zwei Fahrspuren des Gegenverkehrs überqueren und verkehrsbedingt auf der ersten Fahrspur anhalten, dann haftet er für eine dort eintretende Kollision allein. Die Betriebsgefahr des im Gegenverkehr befindlichen Fahrzeugs tritt zurück.«