Die Berufung der Drittwiderbeklagten wird verworfen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.06.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.267,30 Euro zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.267,30 Euro seit dem 20.03.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 150,65 Euro zu zahlen.
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