Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.08.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern materiellen Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 15.12.2014 auf der A.-Straße in Düsseldorf.
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