Auf die Berufung der Klägerin vom 05.12.2017 wird das Endurteil des LG Landshut vom 26.10.2017 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin samtverbindlich 8039,21 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.02.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 EUR zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 25% und die Beklagten samtverbindlich 75%.
Die Beklagten tragen samtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|