Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das am 10.09.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Tenor des Urteils des Landgerichts Bonn vom 10.09.2014 -
Die Widerklage wird abgewiesen.
Das Rubrum des Urteils des Landgerichts Bonn vom 10.09.2014 -
- Prozessbevollmächtigte:
zu 1. bis 3. zur Klage: Rechtsanwälte Dr. F & Partner, Nstraße 17, C,
zu 2. zur Widerklage: Rechtsanwälte N2 pp., N3Str. 214, E -
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