Auf die Berufung der Beklagten vom 11.02.2021 wird das Endurteil des LG München I vom 29.01.2021 (Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.659,81 € festgesetzt.
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