Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau - 1. Zivilkammer - vom 8.4.2014 (Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.097,60 € festgesetzt.
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