Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Juli 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichtes Hannover teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.691,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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