Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Juli 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren beträgt 1.721,30 €.
I.
Der Kläger macht Ansprüche aus der Beschädigung eines Notarztfahrzeugs durch einen Unfall bei einer Einsatzfahrt mit Sondersignal geltend.
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