Auf die Berufung der Beklagten vom 20.10.2017 wird das Endurteil des Landgerichts Deggendorf vom 27.09.2017 (Az.
Die Berufung der Klägerin vom 07.11.2017 wird zurückgewiesen.
3.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
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