Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
OLG Hamm, Urteil vom 07.01.1987 - Aktenzeichen 3 U 58/86
DRsp Nr. 1994/10693
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
Kommt es zu einer Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so tritt in aller Regel die Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs hinter das zu vermutende Verschulden des aus dem Grundstück ausfahrenden Fahrzeugs zurück.