Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund eines Bremsvorgangs auf die Gegenfahrbahn geratenen PKW mit einem Mofa
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.1978 - Aktenzeichen 1 U 33/78
DRsp Nr. 1994/13182
Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund eines Bremsvorgangs auf die Gegenfahrbahn geratenen PKW mit einem Mofa
Gerät ein PKW unter normalen Straßenverhältnissen auf die linke Fahrbahnseite, weil er aus nicht geklärten Gründen gebremst hat, und kommt es dort zu einer Kollision mit einem Mofafahrer, so hat sich Letzter lediglich unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftungsquote von 1/5 anrechnen zu lassen.