Am 03.04.2004 gegen 17.00 Uhr ereignete sich in X auf dem X-Platz ein Verkehrsunfall, an dem der Widerbeklagte zu 2) als Fahrer des der Klägerin gehörenden Pkw X mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XXXX und Herr X als Fahrer des von der Beklagten gehaltenen Straßenbahn Nr. XXXX beteiligt waren.
Bei dem Unfall wurden beide Fahrzeuge beschädigt.
Die Klägerin macht ihren Schaden wie folgt geltend:
Reparaturkosten ihres Pkw 5.336,62 Euro
Minderwert 200 Euro
Sachverständigenkosten 519,68 Euro
Mietwagenkosten 922,86 Euro
Auslagenpauschale 25 Euro
Gesamt 7.004,16 Euro
Hierauf zahlte die Beklagte infolge Abtretungserklärungen der Klägerin:
An den Sachverständigen 519,68 Euro
an die Autovermietung 922,86 Euro
an die Reparaturfirma 2.070,54 Euro
Gesamt 2.513,08 Euro.
Der Schaden ist der Höhe nach unstreitig, ausgenommen die Auslagenpauschale.
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