Auf die Berufung der Beklagten zu 2) vom 13.10.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 09.09.2016 (Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.710,97 € festgesetzt.
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