Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. Sie stiess als Radfahrerin auf einem kombinierten Rad und Fussweg in Oldenburg mit dem Beklagten als Fussgänger zusammen; dabei erlitt sie erhebliche Verletzungen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Wegen des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe im Übrigen nimmt der Senat auf das angefochtene Urteil Bezug.
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