Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1. - 4. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1. 20.292,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,00 € zu zahlen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|