Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit; Berechnung des Nutzungsausfallschadens
OLG Düsseldorf, vom 02.04.1981 - Aktenzeichen 12 U 129/80
DRsp Nr. 1994/9349
Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit; Berechnung des Nutzungsausfallschadens
1. Kommt es zu einer Kollision mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h auf der Überholspur einer Autobahn mehrere Kraftfahrzeuge überholenden PKW, so trägt der Überholende eine Mithaftungsquote von 30%.2. Bei einem gewerblich genutzten PKW ist ein abstrakter Nutzungsausfall regelmäßig nicht ersatzfähig.