Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 13.02.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Aktenzeichen
Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.025,00 € festgesetzt.
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