(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F., §
Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1 hat teilweise Erfolg. Seiner Widerklage ist teilweise stattzugeben. Der Kläger und die Drittwiderbeklagten zu 1 und 2 sind gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, §§ 1, 3 Nr. 1 PflVG verpflichtet, an den Beklagten zu 1 2.655,18 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §
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